Erbschaft & Schenkung

Wir sind der Partner an Ihrer Seite. Bei der Planung und bei der Abwicklung.

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Erbschaft- und Schenkungssteuer

Was versteht man unter Erbschaft und Schenkung?

Das Übertragen von Vermögen. Wird Vermögen zu Lebzeiten übertragen liegt eine Schenkung vor. Wird Vermögen mit dem Tode übertragen liegt eine Erbschaft vor. Benötigen Sie Hilfe bei der Abwicklung einer Erbschaft oder möchten Sie die Übertragung Ihres Vermögens planen, wir sind der Partner an Ihrer Seite.

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Planung von Vermögensübertragungen

Die Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation sollte zu Lebzeiten geplant werden.  Durch die frühzeitige und gezielte Planung ist es möglich eine Besteuerung der Vermögensübertragung mit Erbschaft- und Schenkungssteuer fast vollständig zu vermeiden. 

Dem Übertragenden ist es möglich die Übertragung in seinem Sinne zu gestalten. So werden Streitigkeiten vermieden.

Unser Beratungsangebot für Sie

Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie individuell, effizient und steueroptimierend:

Ihre Vorteile

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UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Sie sollten die Zukunft Ihres Unternehmens frühzeitig und richtig planen, um später entspannt die ruhigere Phase des Lebens genießen zu können. Ist die Nachfolge des Unternehmes geregelt und die Überleitung in die Wege geleitet, können Sie entspannt in die Zukunft blicken. 

ABWICKLUNG VON ERBSCHAFTEN

Erbschaften und Schenkungen sind in Deutschland ab dem ersten Euro erklärungspflichtig. Sie haben eine Erbschaft oder Schenkung erhalten und müssen eine Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung abgeben, wir helfen Ihnen dabei.